Elterliche Gewalt Unter Staatlicher Aufsicht in Frankreich und Deutschland (1870-1924) |
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Author:
| Engel, Thilo |
Contribution by:
| Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte Staff, |
Series title: | Lebensalter und Recht Ser. |
ISBN: | 978-3-465-04125-2 |
Publication Date: | Jun 2011 |
Publisher: | Vittorio Klostermann GmbH
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $100.00 |
Book Description:
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In der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts begann die moderne offentliche Jugendfursorge mit der Regulierung der Kinderarbeit und der Grundung von Heimen und Jugendstrafanstalten zunachst als Schutz von Kindern der Arbeiter- und Unterschicht vor den Gefahren ausserhalb des elterlichen Hauses. Zwischen 1870 und 1930 entstanden zahlreiche Gesetze, die zunehmend schicht-unspezifisch gehalten waren und Kinder auch vor ihren eigenen Eltern und selbst innerhalb der elterlichen Wohnung...
More DescriptionIn der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts begann die moderne offentliche Jugendfursorge mit der Regulierung der Kinderarbeit und der Grundung von Heimen und Jugendstrafanstalten zunachst als Schutz von Kindern der Arbeiter- und Unterschicht vor den Gefahren ausserhalb des elterlichen Hauses. Zwischen 1870 und 1930 entstanden zahlreiche Gesetze, die zunehmend schicht-unspezifisch gehalten waren und Kinder auch vor ihren eigenen Eltern und selbst innerhalb der elterlichen Wohnung schutzten. Der radikale Schritt war die gesetzliche Moglichkeit eines Totalentzugs der elterlichen Gewalt ab 1889 in Frankreich und mit dem BGB (1900) im Deutschen Reich. Die zuvor naturlichen Rechte des Familienvaters wichen einem staatlichen Disziplinierungsanspruch und immer starker auch der Proklamation eigenstandiger Kinderrechte. Ab 1918 wurden zunehmend weichere Methoden aufsuchender Fursorge entwickelt, um auf individuelle Falle besser eingehen zu konnen und eine vollstandige Trennung gefahrdeter Kinder von ihren Eltern moglichst zu vermeiden. In Frankreich und Deutschland verlief die Entwicklung weitgehend parallel - oft aufgrund fruchtbarer Konkurrenz, teils aufgrund kollegialen Expertenaustauschs und trotz der strukturellen Unterschiede zwischen zentralistischem und foderalem Verwaltungsaufbau und unterschiedlicher Organisationsformen des offentlichen Diskurses. Diese Arbeit zeichnet die Argumentations- und Entwicklungslinien nach, die zu jenen Gesetzen der Zeit zwischen 1870 und 1930 fuhrten, die in beiden Landern bis heute die Grundlage der Jugendfursorgegesetzgebung bilden.